Geislar bekommt keine Schallschutzmauer an der A565

Der Lärmpegel der A 565 unterschreitet in Geislar die Richtlinien: Der Bund muss daher keine Schallschutzmauer bauen. Anwohner treffen sich mit Mitarbeitern vom Landesbetrieb Straßen NRW an den Problemstellen.

Von Stefan Knopp, 27.10.2018 (General-Anzeiger Bonn)

Eine Lärmschutzwand entlang der Autobahn 565 werden die Geislarer so schnell nicht bekommen. Die Gewissheit darüber brachte ein Termin am Donnerstag, den der Bürgerverein mit Vertretern des Landesbetriebs Straßen NRW organisiert hatte.

Der Bürgervereinsvorsitzende Serge Mpouma zeigte Helmut Frings, Leiter der Projektgruppe Bonner Autobahn, und seinen Kollegen Martin Fuchs und Hans-Werner Seul bei einer Ortsbegehung mit mehr als 20 Anwohnern zunächst die Problemstellen: An der A 565 wurden im Zuge der derzeitigen Bauarbeiten Bäume am Straßenrand gefällt, die bisher einen Teil des Verkehrslärms geschluckt hatten. Jetzt würden am Tag schätzungsweise mehr als 70 Dezibel von dort in den Ort schallen. „Wenn wir die Fenster auf Kipp haben, können wir nichts verstehen – von der Terrasse ganz zu schweigen“, sagte eine Anwohnerin. Der Lärm betreffe auch die Häuser weiter im Ortsinneren, sagte ein Anwohner, der den Lärm trotz Dreifachverglasung seiner Fenster höre.

Am Ende der Oberdorfstraße vernehme man nicht nur den Lärm der A 565 und A 59, sondern auch den von der Bahn und den Flugzeugen des Hangelarer Platzes, so Mpouma. Die Deutsche Bahn habe Messungen durchgeführt, errichte einen Lärmschutz und biete betroffenen Anwohnern Hilfe an, indem sie etwa Lüfter und Mehrfachverglasung einbauen lasse.

Es fehlen nur ein paar Dezibel
Im Anschluss erklärten die Fachleute, warum ein Schallschutz für Geislar dennoch nicht gebaut werden wird: Der Schall werde laut Fuchs nicht gemessen, sondern anhand eines Drei-D-Modells der Umgebung berechnet. In dem Fall fehlten für das Wohngebiet ein paar Dezibel, damit die Lärmvorsorgerichtlinien greifen. Die Lärmvorsorge findet Anwendung beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen. Werden bestimmte Dezibelwerte überschritten, haben Anwohner einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Eine 1,4 Kilometer lange Wallmauer entlang der bestehenden Autobahn sei hingegen eine Lärmsanierungsmaßnahme und damit eine freiwillige Leistung, die der Bund nicht zu erbringen bereit sei.

Die A 565 wird an dieser Stelle auf sechs Spuren verbreitert, allerdings wird dafür keine dritte Spur gebaut, sondern übergangsweise die Standspur mitbenutzt, erklärte der Projektleiter. Obwohl das bedeutet, dass künftig die Autos auf drei statt zwei Spuren Geislar passieren, falle die Maßnahme nicht in den Bereich Neubau oder wesentliche Änderung. Zudem werde nicht mit einer Erhöhung der Dezibelzahl gerechnet.

Möglicherweise gibt es eine Alternative
Für die Bürger blieb das unverständlich. Ein weiteres Argument dagegen, jetzt eine Lärmschutzmauer zu bauen, sei, dass man nicht wisse, ob die Autobahn auch in 20 Jahren noch dort entlang führe, so Fuchs. Dadurch, dass der marode Zustand der Nordbrücke einen Neubau erfordere, müsse gesamtheitlich geplant werden – und zwar so, dass der Verkehr zu jeder Zeit weiter auf der A 565 rollen könne.

Eine neue Brücke könnte etwa gleich neben der alten gebaut werden, was auch die Autobahnführung verschieben würde – dann müsste die Mauer wieder abgetragen werden. Die Geislarer wollen sich nun dafür einsetzen, dass die neue Nordbrücke nicht südlich, sondern nördlich von dem alten Bauwerk errichtet werde – oder dass man sich für einen Tunnel unter dem Rhein entscheide, damit die Autobahn nicht näher an dem Ort vorbeigeführt werde.

Download Pressebericht als pdf