Da es zum Haltverbotsschild am Ende der Oberdorfstraße auf Höhe der Hausnummer 75 beziehungsweise am Wendehammer beim Friedhof zuvor Unklarheiten gab, möchten wir die Rückmeldung der Stadt Bonn dazu weitergeben:
Das Haltverbot gilt nur auf der linken Seite der Zufahrt zur Scheune, nicht für den gesamten Platz.
Das Schild wurde aufgestellt, weil es dort in der Vergangenheit wiederholt zu Behinderungen kam, wenn Traktoren die Zufahrt passieren mussten.
Der Bürgerverein Geislar wurde vor der Aufstellung des Schildes nicht informiert und war ebenfalls überrascht. Wir möchten mit dieser Information zur Aufklärung beitragen und das Missverständnis ausräumen, dass der gesamte Platz vom Haltverbot betroffen ist.
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